Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der F.E.M. Fair Event Marketing GmbH, Strindbergweg 2, 22587 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Event Marketing, Messeberatung, Standdesign, Werbeberatung und verwandter Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungen
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Angebot. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Branche.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Erbringung von Leistungen durch Dritte (z. B. Standbauer, Grafiker) erfolgt im Auftrag des Auftraggebers oder auf dessen Rechnung, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht individuell andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Projekten mit längerer Laufzeit kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Rechte für die Nutzung von Materialien, Marken und Inhalten vorliegen. Er informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Umstände, die die Durchführung des Auftrags beeinträchtigen könnten.
Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu Mehrkosten führen.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Konzepte, Entwürfe und Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über, soweit nicht anders vereinbart.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte Referenzen des Projekts für eigene Werbezwecke zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung nicht erfüllt.
Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, hat er dem Auftragnehmer die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie entstandene Stornokosten und Aufwendungen zu vergüten.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.